Unfall Gutachten
Im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls haben Sie grundsätzlich das Recht, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der ein neutrales Kfz-Unfallgutachten Ihres Fahrzeugs erstellt. Dieses Unfall- oder Kaskogutachten dient der Beweissicherung des Schadensumfangs beziehungsweise der Feststellung der monetären Schadenshöhe.
Wichtig zu wissen: Von Seiten der Kfz-Versicherung wird das Unfallgutachten üblicherweise nicht bei Bagatellschäden angefordert – hierzu zählen alle Schäden deutlich unter 1.000€ Schadenswert. Doch häufig ergibt die Sichtprüfung keinen Aufschluss darüber, wie umfangreich der tatsächliche Schaden ist. Bei mutmaßlichen Bagatellschäden liegt es also in der Verantwortung des Kfz-Besitzers, selbst einen Unfallgutachter zu bestellen, der im Rahmen einer Kurzprüfung den wahren Schadenswert ermittelt.
Auch in einem Kaskoschadensfall, beispielsweise bei einem Wildunfall oder bei Glasbruchschäden, kann es notwendig sein, ein Kaskogutachten zur Beweissicherung zu erstellen, um Ansprüche gegenüber der eigenen Kfz-Versicherung nachzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass Ihre Versicherung im Kaskoschadenfall grundsätzlich weisungsbefugt ist und in der Regel den Sachverständigen selbst beauftragt.

Fragen Sie Ihre Versicherung bei einem Schadenfall doch direkt, ob wir das benötigte Gutachten erstellen dürfen.
So können wir flexibel auf Anfragen reagieren und Ihnen schnell einen Sachverständigen zur Seite stellen. Die Begutachtung des Fahrzeugs kann entweder in einer unserer Niederlassungen, bei Ihnen vor Ort oder am Standort des Fahrzeuges durchgeführt werden. Wir erfassen für Sie sorgfältig und immer angepasst auf den individuellen Sachverhalt den eindeutigen Schadens-, Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeugs.
Bei Bedarf führen wir für Sie eine exakte Beweissicherung durch.
Beweissicherungsgutachten
Die Sicherung von Spuren nach einem schweren Verkehrsunfall ist das Fundament für die spätere Unfallrekonstruktion. Nur wenn mit Sachverstand alle relevanten Spuren gesichert, vermessen und fotografisch dokumentiert worden sind, ist auf einem solchen Fundament ein Rekonstruktionsgutachten zum Unfallhergang zu erstellen.
Bei schweren, tödlichen Verkehrsunfällen oder bei Unfällen mit unklarer Sachlage werden wir als Kfz-Sachverständige von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zur Spurensicherung hinzugezogen. In der Regel erfolgt an der Vorfallsstelle eine Einweisung des Sachverständigen über den bisherigen Ermittlungsstand durch die aufnehmenden Polizeibeamten.
Daraufhin kreiden wir alle relevanten Spuren ab, dokumentieren diese fotografisch und führen die Vermessung der Situation durch. Die Zuordnung der Spuren zu den Kollisionspartnern spielt hierbei eine wichtige Rolle.
In der Regel werden die beteiligten Fahrzeuge nach der Sicherung der Spuren an der Unfallstelle einer technischen Untersuchung unterzogen. Bei einer solchen Untersuchung werden die Verformungen an den Fahrzeugen erfasst, um Aussagen über die Anstoßpositionen und den Geschwindigkeitsabbau während der Kollision treffen zu können. Eventuelle technische Mängel an den beteiligten Fahrzeugen fließen als wesentlicher Bestandteil in das Gutachten mit ein.

