Unser Service

Das Ingenieurbüro für Kfz-Technik GmbH Schmidt Elsner Espe hat sich auf die Begutachtung von Kraftfahrzeugen spezialisiert. Mit seinen vier Niederlassungen in Braunschweig, Blankenburg, Osterode und Goslar gehört unser Kfz-Sachverständigenbüro zu den größten im Raum Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Bei uns werden Sie fachmännisch durch kompetente Sachverständige beraten, die Hand in Hand mit ausgebildeten Kfz-Mechatronikern sowie erfahrenen Kfz-Karosseriebauern und Elektronikern arbeiten.
Sachverständigen-Leistungen
WA-Leasing-Leistungen


KFZ- und Unfall Gutachten

Fahrzeug, Oldtimer & Leasingfahrzeug Bewertung

Unterstützung beim Fahrzeugkauf

Leasing Rücknahme Termine
Stationen
Erfassung von Unfallschäden
Unfallschaden Begutachtung
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Fahrzeug, Oldtimer und Leasingfahrzeug Bewertung

Unterstützung beim Fahrzeugkauf
Ihr KFZ-Gutachter und Sachverständiger in den Regionen Braunschweig, Harz und Heide.
Das unabhängige Ingenieurbüro für Kfz-Technik GmbH Schmidt Elsner Espe gehört zu den etabliertesten Kfz-Gutachtern der Region. Ob Kfz-Bewertung, Unfallgutachten oder Wertermittlung von Oldtimern – seit mehr als 37 Jahren vertrauen Privatpersonen und gewerbliche Kunden auf unsere Kompetenz.
Für weiterführende Fragen zu unserem Portfolio steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!
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Unfall?

Unfall? Was tun?
Im Falle eines Unfalls ist es besonders wichtig, mit Ruhe und Bedacht die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Häufig ist auf den ersten Blick kein großer Schaden erkennbar, bei genauer Untersuchung kann es sich um Beschädigungen handeln, die tief in die Struktur des Fahrzeuges reichen und aufgrund sicherheitstechnischer Überlegungen den Austausch von Baugruppen erforderlich machen.
Am wichtigsten ist es, dass Sie entweder die Polizei zum Unfallort hinzuziehen, oder wenn dies nicht möglich sein sollte, die nötigen Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Am besten melden Sie sich danach bei Ihrer Versicherung um alle weiteren Schritte abzusprechen und benötigte Informationen für die Schadenabwicklung zu bekommen.
Wichtig hierbei: Wenn Sie geschädigt wurden, also ein Haftpflichtschaden vorliegt, müssen Sie nicht den von Ihrer Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, Ihre eigene Wahl zu treffen. Melden Sie sich in diesem Fall doch gerne bei uns! Wir erklären Ihnen dann in einem persönlichen Gespräch per Telefon, aber auch gerne vor Ort an einem unserer Standorte die nächsten Schritte.
Lesen Sie für weitere Informationen auch gerne den Bereich Schadensarten, um Informationen zum Thema Schäden zu erlangen.
Sollten Sie einen Schaden nicht selbst verursacht haben, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Der Geschädigte, also Sie, soll nach dem §249 BGB (BGB: Bürgerliches Gesetzbuch) so gestellt werden, als wäre für Sie ein Schaden nicht entstanden. Das bedeutet, dass alle Kosten, die Ihnen im Rahmen der Schadensbehebung entstehen, von dem Schadenverursacher bzw. von dessen Versicherung getragen werden müssen. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Kosten eines Ersatzwagens, für ein Schadengutachten, für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Schmerzensgeld und weitere Kostenpositionen, die aufgrund des Schadens entstanden sind.
Wir empfehlen in diesem Fall die Durchführung eines Schadengutachtens. Hierzu besichtigen wir Ihr Fahrzeug nach Absprache mit Ihnen schnellstmöglich vor Ort oder auch in der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens. In unseren Gutachten wird der Schadensumfang beschrieben und mit Fotos dokumentiert, so dass Sie später den Schaden gerichtssicher nachweisen können.
Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Leistungen der Teilkaskoversicherung sowie darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn diese selbst verursacht worden sind oder der Verursacher nicht festzustellen ist.
Im Gegensatz zu dem Haftpflichtschaden, der über das Bürgerliche Gesetzbuch streng geregelt ist, handelt es sich bei den Voll- und Teilkaskoschäden um Ansprüche, die auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung zurückzuführen sind. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen, die im Versicherungsschein bzw. in der AKB nachzulesen sind. Ob die Kosten für ein Schadengutachten von Ihrer Voll- / Teilkaskoversicherung übernommen werden, sollte vor der Beauftragung geklärt werden. Oftmals verfügen die Versicherer über eigene Sachverständige.
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Ingenieurbüro für Kfz-Technik GmbH
Schmidt Elsner Espe
Alte Frankfurter Str. 211
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Telefon: 0531 / 88511-0
Fax: 0531 / 88511-88